Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Niels Fahrenkrog Fotografie, nachfolgend Fotograf genannt, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung. Sie gelten als stillschweigend.
Der Fotograf behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen in einer für den Kunden zumutbaren Weise zu ändern. Änderungen werden nicht später als 2 Monate vor Inkrafttreten der geänderten AGB dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der E-Mail über die Änderung der AGB, so gilt das Schweigen des Kunden als Zustimmung zu den geänderten AGB, die fortan in der geänderten Form Bestandteil des Vertrags werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen in den AGB und kann nachweisen, dass die Änderungen nicht zumutbar sind, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage nach Vertragsabschluss.
Auftragsausführung
Alle Angebote des Fotografen auf der Internetseite www.zweisaminsglueck.de (und verknüpften Domains) sind so genau wie möglich verfasst worden. Geringfügige Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber einen Auftrag erteilt (schriftlich oder mündlich) und der Fotograf dessen Annahme schriftlich bestätigt.
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen pro Stunde um einen Stundensatz von 200€ sofern nichts anderes im Auftragsformular schriftlich vereinbart wurde. Der Fotograf erhält auch für Wartezeiten den Stundensatz.
Der Fotograf ist auf Weisung des Auftraggebers berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung des Angebots eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Den zeitlichen und örtlichen Ablauf der Aufnahmen vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
Der Fotograf kann die Fotoaufnahmen durch Dritte durchführen lassen.
Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Wenn keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahmevorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder in einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
Sind dem Fotografen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten für den Nachweis seiner Urheberschaft.
Pflichten des Auftraggebers
Soweit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber dem Fotografen zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in benötigte Räume Dritter.
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zuhalten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden. Der Fotograf weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein Bildbereiche nur kostenpflichtig geschwärzt oder ausgeblendet werden können.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden.
Urheberrechtliche Bestimmungen
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2Abs. 2,73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen(Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.), im Zweifel ist der in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang maßgebend.
Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den vom Fotografen gelieferten Aufnahmen um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von §2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages erstellten Bildern zu.
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Auftraggeber an den gelieferten Aufnahmen Nutzungsrechte ausschließlich für den privaten Gebrauch inklusive des Rechts der Weitergabe an Dritte für private Zwecke. Darüber hinaus darf der Auftraggeber die Fotos in unveränderter Form unter Hinweis auf den Fotografen auf privaten Webseiten und in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Weitergabe der Bilder an kommerzielle Dienstleister oder kommerzielle Nutzung der Daten ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Fotografen nicht gestattet. Bei nicht genehmigter Weitergabe bzw. Nutzung kann der Fotograf einen angemessenen Schadensersatz verlangen.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Für Schäden oder Verlust an/von Aufnahmen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des gebuchten Auftrags.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
Die Organisation und Ausführung des Fotoauftrages erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen, Unfall, höhere Gewalt etc.), er nicht zum vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden. In diesem Fall wird den Auftraggebern die geleistete Anzahlung zurückerstattet.
Sollte es auf Grund vom Fotografen nicht zu vertretenden Umständen zu seinem Ausfall kommen, wird er sich, so weit wie möglich und wenn von den Auftraggebern erwünscht, um die Suche nach einem Ersatzfotografen bemühen. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen besteht jedoch nicht. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Suche und die Buchung eines Ersatzfotografen entstehen können, haftet der Fotograf nicht.
Der Auftraggeber hat die Fotografie-Erlaubnis an allen Einsatzorten des Fotografen im Vorfeld zu klären. Wenn der Fotograf im Falle eines Fotografie Verbots oder Auflagen (z. B. in der Kirche) oder anderer, von ihm nicht zu vertretenden Umstände, keine oder nur wenige Aufnahmen machen kann, oder seinen Einsatz abbrechen muss, sind Reklamationen oder Minderungsansprüche ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Speichermedien grundsätzlich eine begrenzte Lebensdauer haben und keine 100%ige Datensicherheit bieten. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung haftet der Fotograf für den möglichen Datenverlust nicht – daher wird empfohlen unmittelbar nach dem Empfang der Bilddateien die Speichermedien zu prüfen und Sicherheitskopien anzufertigen. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Fotoproduktion entstandenen Bildmaterials.
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Fotografien eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
Preise & Zahlungsbedingungen
Nach der Auftragserteilung erhält der Auftraggeber vom Fotografen eine Vorschussrechnung über die im Auftragsformular vereinbarte Höhe. Nach Eingang der Vorschusszahlung und des vom Auftraggeber unterschriebenen Auftragsformulars wird der vereinbarte Fototermin verbindlich reserviert.
Erfolgt die vertraglich vereinbarte Vorschusszahlung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Vertragsdatum, erlischt das Recht des Auftraggebers auf die verbindliche Reservierung. In diesem Fall ist der Fotograf berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Termin anderweitig zu vergeben.
Modifiziert der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seine Wünsche bzw. Anweisungen in einem erheblichen Umfang, ist der Fotograf berechtigt diese abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber hat ein Kündigungsrecht gemäß § 649 BGB. Kündigt der Auftraggeber 60 Tage oder weniger vor dem Fototermin, sind 30% des vereinbarten Honorars für den in Verbindung mit der Terminreservierung entstandenen Aufwand (Termin-Reservierungsgebühr) fällig. Weitere Vergütungsansprüche des Fotografen nach den gültigen gesetzlichen Regelungen bleiben davon unberührt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Wiederrufs ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Mail oder per Post.
Es gilt das vereinbarte, im Auftrag festgelegte Honorar. Außerplanmäßige Spesen und Kosten für den Fotografen (z. B. Eintrittsgelder, Park Gebühren, Portokosten u. ä.) trägt der Auftraggeber gesondert.
Wenn eine Honorarzahlung in mehreren Teilen vereinbart wurde, ist der Restbetrag spätestens vor dem Versand der Arbeitsergebnisse zu bezahlen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahme Änderungen, die wesentliche Mehrkosten für den Fotografen bedeuten, so hat der Auftraggeber diese Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten.
Kündigung
Der Auftraggeber hat ein Kündigungsrecht gemäß § 649 BGB.
Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar ab Vertragsschluss, 50 % des vereinbarten Honorars bis 6 Monate vor Fototermin und 90 % bis 6 Wochen vor Fototermin an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
Bei Terminverschiebung/-Änderung durch den Auftraggeber ist eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu entrichten. Des Weiteren ist eine Terminverschiebung/-Änderung nur mit Absprache und Abstimmung des Fotografen möglich.
Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat, den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.
Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt/besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, oder muss der Kunde aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, seinen Auftrag kurzfristig zurückziehen so verzichtet der jeweils andere Vertragspartner auf Schadenersatzforderungen, es kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
Davon nicht betroffen, sind Absagen aus geringfügigen Beweggründen (z. B. bei einer Hochzeit die Trennung des Paares, Änderung der Entscheidung für den Fotografen).
Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatzfotografen.
Der Fotograf wird immer bemüht sein, bei der Suche nach einem adäquaten Ersatz zu unterstützen.
Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
Vertragsstrafe/Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Sofern innerhalb der Webseite die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen etc.) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers freiwillig und auf eigenen Wunsch.
Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (Online-Galerie, Kundenverwaltungs- u. Rechnungssoftware). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt.
Gemäß §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Auftraggeber erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich und nicht für andere als seine betrieblichen Zwecke zu verwenden.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.zweisaminsglueck.de/datenschutz
Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen
Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Ein Widerruf der Einräumung der Veröffentlichungsrechte ist möglich. Stimmt der Fotograf diesem zu, so wird der dafür eingeräumte Nachlass/Rabatt, welches lt. Vertrag vereinbart wurde, fällig. Mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Fotografen tritt der Widerruf in Kraft. Alle bis dahin veröffentlichte Bilder bleiben von diesem Widerruf unberührt.
Die Herausnahme aus Werbeträgern in Form von Drucksachen (Flyer, Ausstellungen) ist nur sukzessive möglich (z. B. bis zum Aufbrauch von Werbeflyern u. ä.). Davon unberührt bleiben Drucksachen wie Bücher, Bildbände und sonstige nicht der Zeit unterliegenden Drucksachen.
Stimmt ein Auftraggeber der Nutzung der Bilddateien zur Eigenwerbung des Fotografen nicht zu, so widerspricht im Gegenzug der Urheber (Fotograf) ebenfalls der Veröffentlichung der Bilddateien in öffentlichen Medien (Internet, etc.), d. h. der Auftraggeber ist ebenfalls nicht berechtigt, die Bilddateien öffentlich (außerhalb der privaten internen Nutzung, wie z. B. Internet) darzustellen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Gleiches gilt für Lücken in dem Vertrag.
Gerichtsstand ist, soweit vereinbar, der Sitz des Fotografen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Vertragspartner seinen Wohnsitznach Vertragsschluss ins Auslandverlegt oder der Wohnsitz des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.